Wann bin ich zur Buchführung verpflichtet?
Leistungen
Als Unternehmer sind Sie in der Regel zur Buchführung verpflichtet, wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder wenn Sie freiberuflich tätig sind und bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.
Die genauen Vorschriften können je nach Land und Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein. Hier sind jedoch einige allgemeine Anhaltspunkte:
Gewerbetreibende: Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, sind Sie in der Regel verpflichtet, Bücher zu führen und eine jährliche Gewinnermittlung zu erstellen, wenn Ihr Jahresumsatz mehr als 600.000 Euro beträgt oder Ihr Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.
Freiberufler:
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ingenieure sind in der Regel zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr Jahresumsatz mehr als 600.000 Euro beträgt oder ihr Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.
Personengesellschaften: Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sind in der Regel zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr Jahresumsatz mehr als 600.000 Euro beträgt oder ihr Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.
Kapitalgesellschaften: Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind immer zur Buchführung verpflichtet, unabhängig von ihrem Umsatz oder Gewinn.
Landwirte: Landwirte sind in der Regel zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr landwirtschaftlicher Umsatz mehr als 25.000 Euro pro Jahr beträgt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben je nach Land und Branche unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die Buchführungsvorschriften Ihres Landes und Ihrer Branche korrekt einhalten.